AfD-Politikerin Beatrix von Storch zieht Berufung zurck
Von Storch gibt auf
Berlin, 11. Mai 2016. Die AfD-Politikerin Beatrix von Storch hat ihre Berufung gegen das Urteil in der Causa FEAR (hier unsere Nachtkritik) zurückgenommen. Das geht aus einem Schreiben der Anwälte von Storchs an das Berliner Kammergericht hervor, das nachtkritik.de vorliegt. Damit hat Beatrix von Storch auch die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Von Storch hatte gegen die Berliner Schaubühne geklagt, da sie durch Äußerungen und Darstellungen in Falk Richters Inszenierung "Fear" ihre Persönlichkeitsrechte und Menschenwürde verletzt sah. Im Dezember 2015 hatte sich das Gericht der Aufassung der Schaubühne angeschlossen, unter dem Schutz der Kunstfreiheit zu handeln und die Klage zurückgewiesen. Dagegen legte Beatrix von Storch daraufhin Berufung ein.
(miwo)
- Einstweilige Verfügung gegen die Schaubühne Berlin aufgehoben / Urteile liegen vor – Meldung vom 8. Januar 2016
- "Fear": Schaubühne darf vorerst kein Bild von "Demo für alle"-Sprecherin mehr zeigen – Meldung vom 10. Dezember 2015
- Schaubühne wehrt sich gegen rechte Kritik an "Fear" – Meldung vom 9. November 2015
- AfD-Sprecher filmt "Fear" in der Schaubühne und fliegt beinahe raus – Meldung vom 7. November 2015
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